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08.01.01.25 (Nordrhein-Westfalen) Führen von CNC-Bearbeitungszentren (Anlagenführer/-in)

Laufende Nr
489
SYS_1
08
SYS_2
08.01
SYS_3
08.01.01
SYS_4
08.01.01.25
ORGEINHEIT
Bearbeitung
UNB
Produktion
AUFGFAM
Mechanische Fertigung
ERAAA
Führen von CNC-Bearbeitungszentren (Anlagenführer/-in)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 12
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Organisieren des Arbeitsumfeldes und Gestalten des Arbeitsablaufes für die Bearbeitung von komplexen Werkstücken

Aufträge prüfen und gemäß Terminrahmen Auftragsreihenfolge festlegen. Abstimmen und Vorbereiten des Arbeitsumfeldes zur optimalen Nutzung der Anlage (z. B. Materialverfügbarkeit, Vorrichtungen, Werkzeugverfügbarkeit, CNC-Programme). Material entsprechend der Arbeitsfolge bereitstellen (lassen). Hilfskräfte anfordern.

Vorbereiten und Rüsten der Anlage

Bearbeitungsstationen auftragsbezogen, teilweise ohne Vorgaben, je nach Bearbeitungsverfahren (z. B. Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen) zusammen mit Hilfskräften auf- oder umrüsten. Werkzeuge und Betriebsmittel zusammenstellen und vorbereiten. Werkzeuge/-systeme in entsprechende Aufnahmen (Magazin) einsetzen und positionieren. Werkzeugdaten und Bearbeitungsprogramme einlesen bzw. aufrufen. Schnittbedingungen, Werkzeugpositionen und Werkzeugmaße überprüfen ggf. korrigieren. Bearbeitungsabläufe

(z.B. durch Veränderung der Werkzeugfolgen, der Programmschritte, der Werkstückspannungen) unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimieren.

Auf-, Um- u. Abspannen

von Werkstücken

Spannsysteme (z. B. Würfel. Spannprismen, Fütterklötze, Setzstöcke) entsprechend der Werkstücke, Gewichte, Materialzustände und der Bearbeitung zusammenstellen, vormontieren und z.B. auf Wechselspanntische, -platten bzw. Planscheiben aufbauen (teilweise ohne Vorgaben). Werkstücke mit Hebezeug unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel aufsetzen und in Bearbeitungsposition spannen. Werkstück-Referenzpunkte anfahren, ggf. korrigieren. Um- und Abspannungen ausführen.

Bearbeiten und Prüfen von komplexen Werkstücken

Werkstücke bearbeiten und ggf. vermessen, Bearbeitungs- und Messabläufe überwachen. Bearbeitungsdaten optimieren und dokumentieren, ggf. Programm korrigieren. Bearbeitungs- und Messabläufe optimieren. Messprotokoll erstellen. Qualitätsabweichungen analysieren, Abhilfemaßnahmen abstimmen und umsetzen.

Beseitigen von Störungen

Störungen an der Anlage, im Arbeitsablauf und im Arbeitsumfeld analysieren und Abhilfemaßnahmen vornehmen bzw. einleiten (z.B. Störungsbeschreibungen an Instandhaltung weitergeben). Maßnahmen zur Prozessoptimierung anregen.

Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten

Wartungsintervalle überwachen, einfachere Instandsetzungsarbeiten ausführen. Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten nach Bedarf durchführen. Größere Reparaturen veranlassen. Wartungszeiten erfassen.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
1.2.Fachkenntnisse
Wegen Vorbereiten und Rüsten der Anlage und der sicheren Beherrschung der Bearbeitungsabläufe abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. als Zerspanungsmechaniker/-in Fachrichtung Dreh- oder Frästechnik, und wegen des Organisierens des Arbeitsumfeldes und der Gestaltung des Arbeitsablaufes für die Bearbeitung komplexer Werkstücke weitere zusätzliche Fachkenntnisse, die einer einjährigen Fachausbildung entsprechen bzw. gleichwertig sind.
969
1.3.Berufserfahrungen
Wegen Vorbereiten des Arbeitsumfeldes, Auf- oder Umrüsten der Bearbeitungsstationen, Optimierung der Bearbeitungsabläufe unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, Kenntnisse im Materialverhalten komplexer Werkstücke mehr als drei Jahre.
212
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Das Organisieren des gesamten Arbeitsumfeldes erfordert einen größeren Spielraum.
318
3.Kooperation
Das Organisieren des Arbeitsumfeldes und der Arbeitsabläufe und die Sicherung der Qualität erfordern regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit mit den betreffenden Stellen. Das betrifft ebenso regelmäßige Abstimmungen, um Qualitätsabweichungen zu vermeiden.
415
4.Mitarbeiterführung
Anleiten und Unterweisen der angeforderten/zugeteilten Hilfskräfte.
25
Punkte Gesamt119